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Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen auf den Internetseiten Ihrer Notare Benedikt Goslich und Dr. Thomas Weierer in Günzburg. Die Notare, die Referatsleiter und das gesamte Team freuen sich über Ihr Interesse. Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen die Kanzlei, unsere Tätigkeiten und natürlich uns selbst vorstellen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen, gerne auch in einem persönlichen Besprechungstermin in unseren Büroräumen, jederzeit zur Verfügung.

Hier werden wir für Sie tätig!

Notare in Günzburg.

Tradition und Moderne.

Aktuelles

Das gilt bei der Adoption von Kindern oder Erwachsenen

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Eine Adoption kommt häufig dann in Betracht, wenn Kinder über längere Zeit in einer Patchwork- oder Pflegefamilie leben und kaum oder kein Kontakt zu den leiblichen Eltern besteht. Die konkreten rechtlichen Voraussetzungen unterscheiden sich jedoch abhängig vom Alter des Adoptivkinds in spe. Bei minderjährigen Kindern ist die Zustimmung der leiblichen Eltern erforderlich, wobei das bisher bestehende rechtliche Verwandtschaftsverhältnis mit der Adoption endet.

Erstellt am Freitag, 11. Juli 2025
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Pressemitteilungen der Bundesnotarkammer

 

Pflichtteilsverzicht nur mit Notar möglich

Westfälische Notarkammer. Einen berechtigten Erben vom Pflichtteil auszuschließen, ist von Gesetzes wegen nur in Ausnahmefällen möglich. Mitunter wünschen Betroffene jedoch selbst einen Pflichtteilsverzicht. Dazu ist ein Pflichtteilsverzichtvertrag notwendig. Dabei sind einige wichtige Vorgaben zu beachten.

Erstellt am Freitag, 27. Juni 2025
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Pressemitteilungen der Bundesnotarkammer

 

Befreiung von der Ausweispflicht – mit Risiken behaftet

Gerade ältere Menschen verzichten nach Ablauf ihres Ausweises oft auf eine Neubeantragung – etwa, weil sie pflegebedürftig sind oder sich nur noch selten in der Öffentlichkeit bewegen. Was gut gemeint ist, kann jedoch zum Problem werden: Auch bei einer amtlichen Befreiung von der Ausweispflicht sind Notarinnen und Notare angehalten, die Identität der Beteiligten zweifelsfrei festzustellen. Die Notarkammer Sachsen warnt in diesen Fällen vor unerwarteten Hürden bei der Beurkundung von Testamenten, Vorsorgevollmachten oder Immobilienkaufverträgen.

Erstellt am Montag, 2. Juni 2025
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Pressemitteilungen der Bundesnotarkammer

 

Gefahr durch fehlerhafte Teilungserklärung

Westfälische Notarkammer. Wer Wohnungseigentümer in einem Mehrparteienhaus werden möchte, kommt am Thema Teilungserklärung nicht vorbei. Dieses Dokument legt verbindlich fest, wie ein Gebäude und das dazugehörige Grundstück zwischen den Eigentümern aufgeteilt sind, und bildet damit die Basis für die Eintragung im Grundbuch. In der Praxis zeigt sich jedoch häufig, dass die Angaben in der Teilungserklärung von der tatsächlichen Bauausführung abweichen können. Für Käufer kann das insbesondere dann zum Problem werden, wenn unklar ist, ob die erworbene Wohnfläche rechtlich Teil des eigenen Besitzes ist.

Erstellt am Montag, 26. Mai 2025
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Pressemitteilungen der Bundesnotarkammer

 

Steuerberater-, Rechtsanwalts- und Notarkammern informieren über das Erben und Vererben

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Wie lässt sich ein Unternehmen rechtssicher und steueroptimiert vererben? Diese Frage stand im Mittelpunkt des diesjährigen Erbrechtstags 2025 bei der IHK zu Lübeck. Expertinnen und Experten aus den Bereichen Recht, Notariat, Steuerberatung und Unternehmensführung beleuchteten die zahlreichen Fallstricke, die bei der Unternehmensnachfolge lauern – und zeigten praktikable Lösungen auf.

Erstellt am Dienstag, 13. Mai 2025
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Pressemitteilungen der Bundesnotarkammer

 

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